Jan-Philipp Litza

Der Untergang der Demokratie – Jetzt in Deutschland!

Es gibt vieles im politischen Bereich, was in Deutschland momentan stark daran zweifeln lässt, dass wir noch eine Demokratie sind, die dem deutschen Grundgesetz folgt. Das meiste davon haben wir Herrn Schäuble zu verdanken, wie natürlich das Paradebeispiel: die Online-Durchsuchung. Doch auch Hessens SPD macht sich in dieser Hinsicht sehr verdient. Dass einige Abgeordnete des Hessischen Landtags sich kurz vor der Abstimmung einfallen lassen, nicht für Frau Ypsilanti zu stimmen, ist nicht nett, keine Frage. Es ist aber legal. Nicht legal ist dahingegen das Bestreben der SPD, gegen diese Abgeordneten vorgehen zu wollen. Dazu gibt es heute in der FAZ einen sehr schönen Artikel, der immerhin zeigt, dass ich nicht der einzige bin, dem das aufgefallen ist.

Aber gehen wir mal durch, was es dazu so an Gesetzen gibt. Zunächst hätten wir da Artikel 38: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages […] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Hier wird explizit von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gesprochen, sodass dieses Gesetz keinen direkten Einfluss auf die Landtage hat. Eine ähnliche Aussage trifft aber auch Artikel 95 der Hessischen Verfassung: „Kein Mitglied des hessischen oder eines anderen deutschen Landtags darf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seiner Abgeordnetentätigkeit getanen Äußerungen gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.“

Ganz kurios wird es aber, wenn man nun in das Organisationsstatut der SPD schaut: Dort sind unter §35 die möglichen Gründe für ein Parteiordnungsverfahren aufgelistet. „Gegen die Grundsätze der SPD verstößt insbesondere, wer das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht lässt […].“ Moment, nochmal deutlich: Dieses offizielle Dokument der SPD droht dem Abgeordneten mit einem Parteiausschluss wenn er von Artikel 38 des Grundgesetzes Gebrauch macht und nicht nach dem Willen der Parteiführung sondern nach seinem eigenen Gewissen handelt? Das kann doch nur ein Witz sein, oder? Insbesondere, da dieses Organisationsstatut nicht erst seit gestern existiert.